Günzburg – Mängel bei Gefahrguttransport – Kontrolle

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Lkrs. Günzburg/Günzburg | 13.03.2012 | 12-0576

gefahrguttransportWeil der Fahrer eines Lkw seine Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hatte und es unterlassen hatte, das Fahrzeug entsprechend zu kennzeichnen und auszurüsten, erwartet ihn und das Beförderungsunternehmen ein Bußgeld in erheblicher Höhe. Beamte der Autobahnpolizei Günzburg hatten das Leihfahrzeug auf der B 16 bei Günzburg kontrolliert und stellten fest, dass in mehreren Stahlfässern Benzin transportiert wurde. Die fünf Fässer standen dabei ungesichert auf der Ladefläche und waren gegen Verrutschen und Umfallen unzureichend gesichert. Der 27-jährige Lkw-Fahrer hatte weder entsprechende Gefahrguttafeln (orangene Warntafeln) am Lkw angebracht, noch Unfallmerkblätter (Sicherheitshinweise für Einsatzpersonal), Feuerlöscher und seine Bescheinigung zur Gefahrgutbeförderung (ADR-Bescheinigung, „Gefahrgutführerschein“) mitgeführt. Erst nachdem die Ladung gesichert wurde und die nötigen Ausrüstungen beigebracht wurden, konnte die Weiterfahrt gestattet werden.