Schwangau – Raucher muss in Polizeigewahrsam

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Lkrs. Ostallgäu/Schwangau | 02.03.2012 | 12-0519

polizisten-38Das Rauchverbot in einer Schwangauer Wirtschaft nicht beachtet hat ein 28-jähriger Füssener in der Nacht vom 02. auf 03. März 2012 , weshalb er vom Betreiber des Hauses verwiesen wurde. Nachdem er sich aber weder einsichtig zeigte entweder nicht mehr weiter zu rauchen, oder die Wirtschaft nicht mehr zu betreten, erteilte ihm der Wirt ein Hausverbot, Dies quittierte der Füssener mit einem Tritt gegen das Schienbein des Wirtes. Daraufhin wurde die Polizei Füssen angerufen, welche dem ungebetenen Gast einen Platzverweis erteilte. Auch davon ließ sich der mit über 2 Promille deutlich alkoholisierte Mann nicht beeindrucken und versuchte weiterhin in die Wirtschaft zu gelangen; die Polizei nahm ihn daraufhin in Polizeigewahrsam. Gegen den Füssener wird nun wegen Körperverletzung zum Nachteil des Wirtes ermittelt, da sich dieser aufgrund des Schienbeintrittes Schürfwunden zuzog.