Lkrs. Neu-Ulm/Brandstätter See | 16.01.2012 | 12-0124
Am Dienstag, 17.01.2012, gegen 16.00 Uhr, beobachtete eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Neu-Ulm, nachdem eine entsprechende Mitteilung eines besorgten Bürgers eingegangen war, einem 60-Jährigen Mann, welcher als Eisläufer mehrere Runden auf dem Brandstätter See drehte. Eine genauere Überprüfung bestätigte, dass das Eis offensichtlich noch nicht derart tragfähig war, dass ein gefahrenloses Eislaufen möglich war. So entstanden bereits nach kurzer Standzeit deutliche Risse auf der Eisoberfläche. Aufgrund der Feststellungen wurde durch die Polizeibeamten die weitere Nutzung aus Sicherheitsgründen untersagt.
In diesem Zusammenhang rät die Polizei:
Das Betreten von Eisflächen auf Gewässern ist grundsätzlich mit Gefahren verbunden. Um jede Gefahr für Spaziergänger oder Eisläufer auszuschließen, muss das Kerneis mindestens 15 Zentimeter dick sein. Ist das Eis viel zu dünn und zu ungleichmäßig um der Belastung standhalten zu können, so besteht erhebliche Einbruchs- und dadurch Lebensgefahr! Bei Anzeichen, dass das Eis brechen könnte (Knacken – Knirschen) ist es sofort zu verlassen. Vorhandene Risse in der Eisdecke geben Aufschluss über die nicht ausreichende Tragkraft des Eises. Zudem sollte vermieden werden, alleine das Eis zu betreten, sodass im Falle eines Einbruchs / Unfalls schnellstmöglich Hilfe geholt werden kann.