Warnung – Betrügerische Gewinnversprechen – Vorkasse

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Lkrs. Oberallgäu | 27.12.2011 | 11-1696

7Nach wie vor größte Vorsicht ist bei angeblichen Gewinnen geboten, welche in Form von Fahrzeugen oder Geldbeträgen unterbreitet werden. Um den Gewinn einlösen zu können, werden die vermeintlichen Gewinner unter einem Vorwand dazu gebracht, bestimmte Geldbeträge vorab zu überweisen. Weder von dem Gewinn noch von dem überwiesenen Geld sehen die Betrogenen jemals etwas wieder. Dahinter versteckt sich eine seit Monaten laufende Betrugsmasche von noch unbekannten Personen, welche aller Wahrscheinlichkeit nach aus der Türkei agieren.

Die Fälle, welche bislang bei den Dienststellen im Schutzbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West angezeigt wurden, ähneln sich: Zu Beginn steht der Anruf oder das Schreiben eines angeblichen Notars, einer Rechtsanwaltskanzlei oder einer Versicherung, worin mitgeteilt wird, dass man entweder ein Fahrzeug oder einen größeren Geldbetrag gewonnen hätte. In mehreren Fällen wurde den vermeintlichen „Glückspilzen“ unterbreitet, dass ein „versiegelter Umschlag“ mit einem hohen Geldbetrag hinterlegt worden sei oder ein erheblicher Betrag aus „Versicherungen“ zur Zuteilung ansteht.

Um die Gewinne bzw. die Gewinnversprechen auch einlösen bzw. ausgehändigt zu bekommen, ist eine Vorabüberweisung „erforderlich“. In allen Fällen versuchen die Betrüger ihre Opfer dazuzubringen, den geforderten Betrag über eine Geldtransferbank oder die mittels „Ukash“ (Art elektronische Zahlungsmöglichkeit) zu überweisen.

In einem bei der Polizeiinspektion Oberstdorf angezeigten Fall gaben sich die Betrüger mit einem dreistelligen Betrag nicht zufrieden und forderten von der Geschädigten weitere Zahlungen. Nachdem die Frau zwischenzeitlich in mehreren Transfers einen Betrag in Höhe von 6.000 Euro überwiesen hatte und weitere Zahlungen einstellen wollte, wurde sie am Telefon massiv bedrängt. Dies ging soweit, dass die Frau zum Schluss den Anruf eines angeblichen Polizeibeamten erhielt, der ihr mitteilte, dass der Betrüger nun verhaftet sei und die Frau ihr Geld zurückbekommen würde – sie hierzu aber erst nochmals eine Zahlung leisten müsse.

Nicht täuschen lassen darf man sich von der meist auf dem Display erscheinenden deutschen Rufnummer. Die Betrüger agieren in aller Regel vom Ausland aus, z.B. über Callcenter in der Türkei. Die Ermittlungen in diesem Bereich gestalten sich nicht selten als äußerst schwierig.

Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West rät in diesem Zusammenhang

Reagieren Sie keinesfalls auf diese telefonischen oder schriftlichen Gewinnversprechen. Auch eine auf dem Display ihres Telefons angezeigte Festnetznummer aus dem Inland bietet keine Gewähr dafür, dass diese Nummer tatsächlich existent bzw. dem Anrufer zuzuordnen ist.

Seriöse Gewinne sind in der Regel nicht mit einer Auslandüberweisung verbunden. Werden solche Geldtransaktionen getätigt, so gibt es fast ausnahmslos keine Hilfe mehr. Das Geld ist verloren, den in Aussicht gestellten Gewinn hat es nie gegeben. Auch den Ermittlern der Polizei sind bei solchen Auslandsstraftaten oft die Hände gebunden, insbesondere kann die Polizei das Geld nicht zurückerobern. Oft suchen sich die Täter ähnlich wie beim Enkeltrick ältere Menschen als Opfer aus. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Täter über Telefon oder über Briefpost arbeiten. Deshalb noch abschließend eine wichtige Bitte an Angehörige älterer Menschen: Sprechen Sie mit diesen über solche Machenschaften und sorgen Sie für zusätzliche Aufklärung in diesem Bereich.