Allgäu – Lindauer Fahnder mit „guten Riecher“ – Drogenfund

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Lindau/Augsburg/München | 02.12.2011 | 11-1538

PolizeihundIhren „guten Riecher“ haben die Lindauer Schleierfahnder am vergangenen Samstag unter Beweis gestellt. Sie beschlagnahmten bei einer Routinekontrolle ca. 500 Gramm Marihuana. Ein weiterer Drogenfund in gleicher Höhe bei einer Anschlussdurchsuchung in München sollte folgen.

In einem Fernverkehrszug war am Samstagabend, 26.11.2011, ein 26-jähriger Mann aus München in den Fokus der Beamten gerückt und deshalb auf Höhe Augsburg kontrolliert worden. Auf die Frage nach Drogen, gab der junge Mann den Beamten zu verstehen, dass er tatsächlich eine geringe Menge Marihuana bei sich hätte. Die Ermittler gaben sich mit dieser Aussage nicht zufrieden. Sie ließen sich auch durch den ersten Erfolg – es wurde tatsächlich eine geringe Menge Rauschgift in der Kleidung des Mannes gefunden – nicht „abspeisen“ und suchten weiter.

Als sie das Reisegepäck des 26-Jährigen genauer begutachtet hatten, war der Grund für die anfängliche „Aussagebereitschaft“ gefunden. Er wollte offensichtlich von einem circa 500 Gramm schweren Rauschgiftpaket, das die Fahnder in seinen persönlichen Sachen sicherstellten, ablenken.

Der Mann wurde vorläufig festgenommen und zur Polizeiinspektion Augsburg Mitte gebracht, von wo aus weitere Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Schleierfahndern aus Lindau und der Münchner Polizei koordiniert wurden. Auf Anordnung der Durchsuchung auf Gefahr im Verzug durch die Staatsanwaltschaft Augsburg hin, nahmen die Polizisten im Münchner Südwesten auch die Wohnung des 26-Jährigen genauer „unter die Lupe“. Dort fanden sie, neben weiteren 500 Gramm Marihuana, unter anderem eine Schreckschusspistole sowie dazugehörige Munition. Der Festgenommene wurde am Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht in Augsburg vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl gegen den 26-Jährigen. Der junge Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und sieht dort einem Verfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge entgegen.