Verurteilungen im Bereich der Organisierten Kriminalität – Bundesgerichtshof verwirft Revision eines Angeklagten

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Memmingen/Kempten/Neu-Ulm | 16.09.2011 | 11-985

bundesgerichtshofErmittlern der für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zuständigen KPI/Z Neu-Ulm gelang in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) bereits vor geraumer Zeit ein  Schlag gegen eine Tätergruppierung mit russischem Migrationshintergrund aus dem Bereich Memmingen (Bayern) und Offenburg (Baden-Württemberg). Diese hatte sich überwiegend auf den Rauschgifthandel im großen Stil spezialisiert.
 
Die zeitaufwendigen Ermittlungen erfolgten seinerzeit in enger Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen der Kriminalpolizei (u.a. Landshut, Rosenheim, Mühldorf am Inn, Offenburg) sowie dem Bayerischen Landeskriminalamt in München.


 
In einer Pressemitteilung vom 08.04.2011 zog die Staatsanwaltschaft Kempten und das Bayer. Landeskriminalamt bereits eine Zwischenbilanz in diesem Ermittlungskomplex.
 
 
Maßgeblichen Anteil an diesem Ermittlungserfolg hatten die Beamten der Dienststelle zur Bekämpfung der organisierte Kriminalität (KPI/Z Neu-Ulm) des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West:
 
Die sehr aufwändige Ermittlungsarbeit, welche sich über einen Zeitraum von über 1 ½ Jahren erstreckte, endete im August 2010 mit der Festnahme von drei Männern im Alter von 40, 37 und 34 Jahren, nachdem sie über ½ Kilogramm Heroin aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt hatten. Im Zuge der Ermittlungen konnten drei Einfuhrfahrten nachgewiesen werden, wobei jeweils Mengen zwischen einem halben und einem Kilogramm Heroin eingeschmuggelt wurden.
 
Die weiteren Ermittlungen ergaben Heroinlieferungen der Memminger Gruppierung an Großabnehmer im Raum Rosenheim und Mühldorf am Inn. Die eingebundenen dortigen Kriminalpolizeidienststellen konnten die Lieferungen abfangen und damit verhindern, dass das Heroin über Zwischenhändler an Endverbraucher gelangte. Die Abnehmer wurden teilweise bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
 
Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Memminger Bande strukturiert und hierarchisch gegliedert vorging, wobei der 34-jährige Kopf der Bande als „Statthalter“ der Russenmafia für den Bereich Memmingen fungierte und die Fäden im Bereich des überregionalen Rauschgifthandels zog.
 
Die Erkenntnisse aus einem in den Jahren 2007/2008 geführten Ermittlungsverfahren gegen die Russenmafia in Bayern, welches damals ebenfalls unter Federführung der Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) geleitet wurde, haben sich erneut bestätigt.
 
Aufgrund der notwendigen Folgermittlungen sowie bereits laufender Gerichtsprozesse konnte erst jetzt eine ergänzende Presseerklärung erfolgen.
 
Die beiden aus Memmingen stammenden Haupttäter wurden vom Landgericht Memmingen wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr von und Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu 10 ½ Jahren bzw. 7 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das aus Offenburg stammende Bandenmitglied erhielt eine 7 ½ jährige Freiheitsstrafe. Nachdem der Bundesgerichtshof nun das letzte Urteil bestätigte und die Revision eines Angeklagten verwarf, sind alle Urteile rechtskräftig.
 
Die Verurteilten befinden sich in Strafhaft.