DNA-Treffer überführt mehrfachen Sexualstraftäter aus den Jahren 1997-1999

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Kempten/Ingolstadt/Ulm | 27.07.2011 | 11-644

Polizei-Bayern-Wappen2Der Abgleich einer DNA-Probe in der bundesweiten DNA-Analyse-Datei führte jetzt zur Überführung  eines mehrfachen Sexualstraftäters.
Im April dieses Jahres wurde der 48-jährige Maurer in der Nähe von Ulm im Zusammenhang mit einer Rauschgiftbeschaffungsfahrt vorläufig festgenommen. Dabei konnten knapp 70 Gramm Heroin sichergestellt werden.  Im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde in diesem Verfahren von ihm auch eine DNA-Probe genommen. Anschließend wurde er auf freien Fuß gesetzt.
Ein Abgleich im Bayerischen Landeskriminalamt mit der bundesweiten Datei erbrachte eine Übereinstimmung mit einliegendem Spurenmaterial aus mehreren Sexualstraftaten.

Im Januar 1998 war eine Spaziergängerin in einem öffentlichen Park in Ingolstadt von einem unbekannten Täter vergewaltigt worden. Die Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt konnte sereologisches Spurenmaterial des Täters sichern.
Polizeilich geklärt dürfte auch die Vergewaltigung einer Frau im Dezember 1997 in Geisenfeld mit ähnlichem Tatablauf sein.
Einen weiteren Treffer in der DNA-Datei erbrachte der Spuren-Abgleich mit einer versuchten Vergewaltigung einer Frau im Mai 1999 in Ravensburg.  
Nachträglich geklärt werden konnte auch eine Vergewaltigung vom August 1998 in Kempten (Allgäu). Eine damals 43-jährige Frau wurde im Stadtgebiet nachts auf dem Nachhauseweg vom Täter angegangen. Bei einer nun durchgeführten Lichtbildvorlage erkannte sie den Mann eindeutig wieder.
Die sachleitende Staatsanwaltschaft Ingolstadt erwirkte daraufhin gegen den 48-Jährigen Mann aus dem Lkrs. Unterallgäu Haftbefehl. Am 20.04.2011 wurde er durch Kräfte der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen festgenommen. Seitdem befindet er sich in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Er bestreitet bislang die ihm zur Last gelegten Taten.
Derzeit wird noch geprüft, ob der Inhaftierte für weitere Sexualstraftaten in der Vergangenheit im süddeutschen Raum als Täter in Frage kommt.