Umstürzende Mauer tötet Bauunternehmer

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Tuttlingen/Renquishausen | 07.07.2011 | 11-512

Unwetter/Sturmböe bringt Ytong-Stein-Mauer zum Einsturz – 59-jähriger Bauunternehmer wird hiervon getroffen und verstirbt noch an der Unglückstelle

Notarztschriftzug2Donnerstag. 07.07.2011 – Nachdem gegen 17.00 Uhr unvermittelt ein Unwetter mit starken Regenfällen und Sturmböen aufzog, hatte eine noch neu gemauerte Ytong-Stein-Mauer auf einem Firmengelände in dem Gewerbegebiet Renquishausen einer aufkommenden Sturmböe nicht mehr standhalten können, stürzte um und begrub einen 59 Jahre alten Bauunternehmer unter sich.

 

Der Bauunternehmer war unmittelbar vor dem Unglück mit einem weiteren Mitarbeiter an Arbeiten auf der Baustelle für einen Erweiterungsbau zu einer in dem Gewerbegebiet ansässigen Firma tätig. Eine auf dieser Baustelle unglücklicherweise genau gegen die Windrichtung stehende Mauer aus Ytong-Steinen in der Größe von etwa neun auf zweieinhalb Meter wurde die Tage zuvor auf Stockhöhe aufgemauert.

Als innerhalb nur weniger Minuten unmittelbar nach 17.00 Uhr plötzlich ein Unwetter aufzog, suchten der Bauunternehmer und sein Mitarbeiter an verschiedenen Stellen Schutz hinter dieser gemauerten Steinwand. Diese konnte jedoch einer starken Sturmböe nicht mehr standhalten und stürzte in Richtung der dahinter stehenden Personen ein. Der 59-Jährige wurde von den Steinen – insbesondere im Kopfbereich – getroffen und unter der Mauer begraben. Der Mitarbeiter konnte den herabstürzenden Steinen nur durch Glück ausweichen, so dass er nicht, beziehungsweise nur leicht verletzt wurde. Die Mauer stürzte auf ihrer gesamten Länge ein.

Der durch Zeugen des Unglücks sofort verständigte Notarzt – samt Rettungsdienst -versuchte den 59-Jährigen zu retten. Der Mann verstarb jedoch noch an der Unglückstelle.

Die Kriminalpolizei Tuttlingen hat noch in den Nachmittagsstunden die Ermittlungen zur Ursache des Unglücks aufgenommen. Insoweit gibt es zum jetzigen Ermittlungsstand keinerlei Hinweise auf ein Fremdverschulden. Weitere Ermittlungen – ggf. auch durch Beiziehung eines Gutachters – werden noch geführt.