Geliehenes Auto – Unfall, Beifahrerin verletzt und keinen Führerschein

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Lkrs. Oberallgäu/Immenstadt | 05.07.2011 | 11-494

Polizei-MotorradIn der Nacht zum Dienstag, 05.07.2011, ein Verkehrsunfall am Bahnübergang bei Thanners. Die durchgeführten Ermittlungen ergaben, dass der 20-jährige Fahrer aus dem Zollernalbkreis (Baden-Württemberg) mit einem geliehenen Pkw spät nachts mit offenbar weit überhöhter Geschwindigkeit in der Kurve am Bahnübergang von der Straße abkam und in der Wiese landete. Dabei wurde seine 19-jährige Beifahrerin leicht verletzt.  Am Auto entstand ein Schaden von ungefähr 3.000 Euro. Der junge Mann hatte aus seiner Sicht allen Grund, nicht die Polizei einzuschalten. Wie sich herausstellte besitzt er keinen Führerschein und hatte sich nicht zum ersten Mal ein Auto ausgeliehen.

Den 20-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie fahrlässiger Körperverletzung. Auch sein Bekannter, ein ebenfalls 20-jähriger Mann aus Baden-Württemberg,  muss sich nun strafrechtlich verantworten. Er verlieh sein Fahrzeug an eine Person, die nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist.