Grünes Licht für Feuerwehrführerschein

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Berlin | 27.05.2011 | 11-053

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung eine Änderung des Straßenverkehrsrechts gebilligt. Durch das Gesetz, das einem wiederholt vorgetragenen Anliegen der Länder entspricht, können die Landesregierungen künftig Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse erteilen.

Voraussetzung ist, dass der Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, in das Führen von Einsatzfahrzeugen eingewiesen wurde und seine Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen hat. Einweisung und Prüfung können Fahrlehrer oder die betroffenen Organisationen selbst durchführen.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass den Rettungsorganisationen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen, da seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen.