Doppelmitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr: So sichern Gemeinden ihre Tagesstärke

-

Immer mehr Menschen pendeln, immer mehr Feuerwehren kämpfen tagsüber mit Personalmangel. Eine Lösung, die sich in den vergangenen Jahren etabliert hat, heißt Doppelmitgliedschaft: Feuerwehrangehörige, die sowohl am Wohnort als auch am Beschäftigungsort einer Freiwilligen Feuerwehr angehören.

Dieser Beitrag erklärt, was hinter der Doppelmitgliedschaft steckt, wie das Modell funktioniert, welche Vorteile es bietet – und zeigt mit einem konkreten Beispiel, warum Doppelmitgliedschaft für viele Feuerwehren zur Erfolgsgeschichte werden kann.

Warum Doppelmitgliedschaft überhaupt ein Thema ist

Tagsüber sind viele aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren nicht in ihrer Wohngemeinde, sondern am Arbeitsplatz – oft in der nächsten Stadt oder sogar in einem anderen Landkreis. Für die Feuerwehr am Wohnort bedeutet das:

Die Tagesverfügbarkeit bricht ein – Fahrzeuge bleiben im schlimmsten Fall unbesetzt.

Um diesen Engpass zu entschärfen, haben zahlreiche Kommunen und Länder die Möglichkeit eröffnet, dass Feuerwehrangehörige zusätzlich zur „Heimatwehr“ am Wohnort auch in einer Wehr am Arbeitsort Dienst tun.

So kann beispielsweise ein Feuerwehrmann oder eine Feuerwehrfrau, die in Gemeinde A wohnt, aber in Gemeinde B arbeitet, tagsüber bei der Feuerwehr in Gemeinde B ausrücken – und abends sowie am Wochenende wie gewohnt in Gemeinde A.

Was bedeutet „Doppelmitgliedschaft“?

Unter Doppelmitgliedschaft versteht man die gleichzeitige aktive Mitgliedschaft in zwei Freiwilligen Feuerwehren – typischerweise:

  • Wohnortwehr (Heimat- oder Stammfeuerwehr)
  • Wehr am Beschäftigungsort (Arbeitswehr)

Mit der Aufnahme in die Feuerwehr am Beschäftigungsort erwirbt das Mitglied dort grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie jedes andere aktive Mitglied: Teilnahme an Übungen, Einsätzen, Lehrgängen und Versammlungen.

In der Praxis hat sich häufig folgende Rollenverteilung etabliert:

  • Die Wohnortwehr ist die Stammfeuerwehr, dort liegt der Schwerpunkt der Ausbildung und der langfristigen Bindung.
  • Die Arbeitswehr wird vor allem zur Sicherung der Tagesstärke genutzt: Wenn die Einsatzkraft ohnehin im Ort arbeitet, kann sie dort tagsüber ausrücken.

Rechtlicher Rahmen – kurz zusammengefasst

Die Details regeln die jeweiligen Landesbrandschutz- bzw. Feuerwehrgesetze. Im Kern geht es immer um drei Punkte:

  1. Zulässigkeit der Doppelmitgliedschaft
    In vielen Bundesländern ist ausdrücklich geregelt, dass Einsatzkräfte bei zwei Feuerwehren Dienst leisten dürfen, etwa am Wohn- und am Arbeitsort.
  2. Abstimmung zwischen den Feuerwehren
    Üblicherweise ist die Doppelmitgliedschaft nur mit Zustimmung beider Feuerwehrführungen möglich. So wird sichergestellt, dass sich niemand „zerreißen“ muss und alle wissen, welche Aufgaben und Funktionen wo wahrgenommen werden.
  3. Unfall- und Versicherungsschutz
    Bei Einsätzen und Diensten besteht Versicherungsschutz über den jeweils zuständigen Träger (z. B. Gemeinde bzw. Unfallkasse), unabhängig davon, ob der Einsatz bei der Heimatwehr oder der Arbeitswehr stattfindet.

Die konkrete Ausgestaltung – etwa hinsichtlich persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Lehrgangsfinanzierung oder statistischer Führung – kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Das Grundprinzip bleibt aber gleich: Doppelmitgliedschaft ist gewollt und rechtlich abgesichert.

So funktioniert Doppelmitgliedschaft in der Praxis

Aufnahme und Organisation

In der Praxis läuft es meist so ab:

  • Das Mitglied ist bereits in der Heimatwehr aktiv.
  • Am Arbeitsort wird der Bedarf an Tageskräften deutlich – oft über Gespräche mit Betrieben oder Aufrufe der Gemeinde.
  • Interessierte Feuerwehrangehörige melden sich und werden – nach Abstimmung der Wehrführungen – als Doppelmitglieder aufgenommen.

Im Anschluss werden Absprachen getroffen, zum Beispiel:

  • Wo wird die Person statistisch als Stammmitglied geführt?
  • Wer übernimmt den Großteil der Ausbildung?
  • Wie werden Übungsdienste und Lehrgänge anerkannt?
  • Welche Wehr stellt welche Teile der Schutzausrüstung?

Häufig gilt: Die Heimatwehr übernimmt die Grundausbildung und bindet das Mitglied in die „Feuerwehrfamilie“ ein, während die Wehr am Arbeitsort von der zusätzlichen Tagesverfügbarkeit profitiert.

Übungen, Ausbildung und PSA

Doppelmitglieder nehmen in der Regel an Diensten beider Wehren teil. Übungsdienste werden oftmals gegenseitig anerkannt, um Doppelbelastung zu vermeiden und trotzdem ein hohes Ausbildungsniveau zu sichern.

Für die Einsatzbereitschaft vor Ort gilt:

  • Beide Wehren stellen die jeweils notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
  • Sofern erforderlich, werden zusätzliche Funkmeldeempfänger (Pager) ausgegeben.
  • Doppelmitglieder können so ohne Zeitverlust ausrücken – egal, ob sie sich gerade am Wohn- oder am Arbeitsort befinden.

Praxisbeispiel: Doppelmitgliedschaft in Berkheim

Wie wirkungsvoll Doppelmitgliedschaft sein kann, zeigt ein konkretes Beispiel aus dem Landkreis Biberach/Riß:

Seit einigen Wochen ist die Tagesstärke der Freiwilligen Feuerwehr Berkheim um zehn Mann angestiegen. Die Feuerwehr Berkheim greift auf die Doppelmitgliedschaft zurück. Aus der Firma Wild haben sich Feuerwehrkräfte gemeldet, um die Doppelmitgliedschaft zu nutzen. Sie wurden von der Gemeinde Berkheim mit Funkmeldeempfängern und entsprechender PSA ausgestattet und rücken nun tagsüber mit der Feuerwehr Berkheim aus. In ihrer Freizeit sind sie bei ihren Heimatwehren einsatzklar – ein Modell, das immer mehr Schule macht und die Tagesstärken der Feuerwehren sichert.

Das Berkheimer Beispiel zeigt gleich mehrere Aspekte:

  • Win-win für alle Beteiligten: Die Feuerwehr Berkheim gewinnt tagsüber zehn zusätzliche Einsatzkräfte. Die Heimatwehren behalten ihre Mitglieder, und die Firma Wild profitiert von geschultem Personal in Sachen Sicherheit und Brandschutz.
  • Klares Bekenntnis der Kommune: Durch die Ausstattung mit Meldern und PSA macht die Gemeinde Berkheim deutlich, dass Doppelmitgliedschaft ausdrücklich gewünscht und aktiv unterstützt wird.
  • Vorbildcharakter: Das Modell zeigt, dass Doppelmitgliedschaft mehr ist als eine Option im Gesetzestext – sie kann ganz konkret die Tagesstärke verbessern.

Vorteile der Doppelmitgliedschaft

Für die Feuerwehren

  • Verbesserte Tagesverfügbarkeit: Gerade tagsüber, wenn viele Pendler am Arbeitsort sind, lassen sich Lücken in der Besetzung schließen. Fahrzeuge können sicherer besetzt, Einsatzfristen besser eingehalten werden.
  • Mehr Erfahrung im System: Doppelmitglieder lernen unterschiedliche Fahrzeuge, Taktiken und Übungskonzepte kennen – dieses Wissen fließt in beide Wehren zurück.
  • Stärkung des Ehrenamts: Anstatt Mitglieder zu verlieren, weil sie „eh nie da sind“, bleibt die Bindung an die Heimatwehr erhalten, während der Arbeitsort zur zusätzlichen Ressource wird.

Für die Ehrenamtlichen

  • Mehr Einsatzerfahrung: Einsätze an Wohn- und Arbeitsort sorgen für mehr Praxis, Routine und Sicherheit im Einsatz.
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt: Die berufliche Situation wird nicht zum Hindernis, sondern aktiv in den Feuerwehrdienst integriert.

Für Arbeitgeber

  • Imagegewinn: Feuerwehrenfreundliche Betriebe punkten mit gesellschaftlichem Engagement und Verantwortungsbewusstsein.
  • Sicherheitsplus im Unternehmen: Feuerwehrangehörige bringen besondere Kenntnisse in Erster Hilfe, Brandschutz und Gefahrenabwehr mit.
  • Partnerschaft auf Augenhöhe: Viele Feuerwehren bieten im Gegenzug Schulungen, Übungen im Betrieb oder Beratungsleistungen an.

Herausforderungen und Grenzen

So sinnvoll die Doppelmitgliedschaft ist, sie wirft auch Fragen auf:

  • Belastung der Einsatzkräfte: Zwei Feuerwehren, dazu Beruf, Familie und ggf. weitere Ehrenämter – das kann viel werden. Klare Absprachen und realistische Erwartungen sind entscheidend.
  • Koordination zwischen Kommunen und Wehren: Wer bezahlt welche Lehrgänge? Wer beschafft welche Ausrüstung? Ohne schriftliche Vereinbarungen kann es hier zu Reibungen kommen.
  • Technische und organisatorische Fragen: Doppelmitglieder müssen in Alarmierungs- und Verwaltungsprogrammen beider Wehren sauber geführt werden.
  • Unterschiedliche Rechtslagen: Wenn Wohn- und Arbeitsort in verschiedenen Landkreisen oder Bundesländern liegen, werden Zuständigkeiten komplexer – aber nicht unmöglich.

Was Kommunen, Feuerwehren und Betriebe tun können

  • Informieren und werben: Berichte in Gemeindemedien, Social Media und auf Feuerwehr-Webseiten machen das Modell bekannt.
  • Arbeitgeber gezielt ansprechen: Persönliche Gespräche mit Unternehmen, klare Ansprechpartner in der Feuerwehr und konkrete Angebote schaffen Vertrauen.
  • Vertragliche Regelungen treffen: Vereinbarungen zwischen Kommunen und Betrieben schaffen Rechtssicherheit – etwa zur Freistellung, Ausrüstung und Kostenerstattung.
  • Wertschätzung zeigen: Doppelmitglieder leisten einen besonderen Beitrag und sollten entsprechend anerkannt werden.

Fazit: Ein Modell mit Zukunft

Doppelmitgliedschaft ist ein modernes, pragmatisches Instrument, um die Freiwilligen Feuerwehren zukunftsfähig aufzustellen. Sie verbindet die Lebensrealität vieler Pendlerinnen und Pendler mit den Anforderungen eines leistungsfähigen Brand- und Katastrophenschutzes.

Das Beispiel aus Berkheim macht deutlich: Wenn Kommunen, Feuerwehren und Arbeitgeber an einem Strang ziehen, kann Doppelmitgliedschaft die Tagesstärke spürbar erhöhen – ohne dass jemand seine Heimatwehr aufgeben muss.

Ein Modell, das immer mehr Schule macht – und vielerorts zum Schlüssel werden kann, um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr dauerhaft zu sichern.

spot_img