Ehrenamt trägt den Katastrophenschutz – wie gut sind wir wirklich aufgestellt?

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Deutschland ist ein Land des Ehrenamts – und nirgends zeigt sich das deutlicher als im Katastrophenschutz. Von der Freiwilligen Feuerwehr über THW, DRK, Johanniter, Malteser, ASB bis hin zu DLRG und Wasserwacht: Hunderttausende Frauen und Männer halten das System am Laufen – unbezahlt, aber hoch professionell. Eine aktuelle Auswertung für den Bevölkerungsschutz beziffert das Engagement auf rund 1,76 Millionen Ehrenamtliche ab 18 Jahren; das entspricht etwa drei Prozent der Wohnbevölkerung. Die Quote ist seit 1999 stabil, doch die Anforderungen wachsen – spürbar auch in Bayern, wo Starkregen, Hochwasser und Waldbrandgefahren die Einsatzlandschaft verändern.

Wie viele Kräfte stehen im Ernstfall bereit? Eine exakte Gesamtzahl gibt es nicht. Föderale Zuständigkeiten und fehlende zentrale Register erschweren eine doppelfreie Zählung – wer etwa in der Feuerwehr aktiv ist, kann zugleich beim DRK oder THW mitwirken. Einzelzahlen zeigen dennoch die Dimension: Beim Technischen Hilfswerk engagieren sich zehntausende Ehrenamtliche, die DLRG stellt bundesweit zehntausendfach Wachdienste; die Feuerwehren bilden das Rückgrat – über 90 Prozent der Aktiven sind freiwillig. Für die Einsatzplanung vor Ort zählt am Ende die real verfügbare Stärke: Alarm- und Ausrückeordnungen, landkreisweite Übersichten und länderübergreifende Unterstützungskonzepte sorgen dafür, dass im Ereignisfall schnell tragfähige Kräftepakete gebildet werden.

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Foto: Pöppel

Wer ruft den Katastrophenfall aus – und was passiert dann? Grundsätzlich ist der Katastrophenschutz Ländersache. In der Fläche handeln Landkreise und kreisfreie Städte als untere Katastrophenschutzbehörden. Den Katastrophenfall stellt in der Regel der Landrat oder (Ober-)Bürgermeister fest; bei landesweiten Lagen kann die Landesregierung entscheiden wie z.B. bei der Corona-Pandemie. Mit der Feststellung greifen besondere Befugnisse: Stäbe werden aktiviert, Einsatzabschnitte gebildet, Ressourcen gebündelt – von Feuerwehr und Rettungsdienst über Betreuungs- und Sanitätszüge bis zu Fachgruppen des THW.

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Finanzierung und Ausstattung: Wo stehen wir? Die laufende Gefahrenabwehr finanzieren primär Länder und Kommunen. Ergänzend rüstet der Bund über das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) definierte Bereiche aus – etwa Brandschutz, Sanitäts- und Betreuungswesen oder CBRN-Schutz. In der Praxis werden bundesseitig beschaffte Fahrzeuge und Material den Ländern übergeben, die sie weiterverteilen. Trotz dieser Mischfinanzierung bleibt der Bedarf hoch: moderne Funk- und IT-Strukturen, robuste Einsatzleit- und Lagezentren, leistungsfähige Waldbrandtechnik, flächendeckende Sirenennetze und unabhängige Notfallkommunikation sind zentrale Baustellen – in Niederbayern ebenso wie bundesweit.

Was bekommen die Ehrenamtlichen – außer Anerkennung? Rechtlich ist einiges geregelt: Helferinnen und Helfer, etwa beim THW, haben Anspruch auf Freistellung für Einsätze, Übungen und Ausbildung; Arbeitgeber können sich Lohn- und Sozialkosten erstatten lassen. In den Feuerwehrgesetzen der Länder existieren vergleichbare Regelungen. Hinzu kommt die Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung. Dennoch bleibt die Vereinbarkeit mit Beruf, Familie und Ehrenamt eine tägliche Herausforderung – insbesondere bei langandauernden Lagen.

Wenn Helfende selbst betroffen sind. Die Flut im Ahrtal 2021 hat gezeigt, wie schnell Großschadenslagen lokale Kräfte binden – während Helfende gleichzeitig privat betroffen sein können. Als Konsequenz wurden Warn- und Führungsstrukturen weiterentwickelt. Cell Broadcast ergänzt seit 2023 den Warnmittelmix aus Sirenen, Radio/TV, digitalen Infotafeln und Warn-Apps; regelmäßige Warntage testen das System. Für den Blackout-Fall und längere Lagen sind Redundanzen bei Strom, Kraftstoff, Logistik und Kommunikation entscheidend.

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Planung für mehrtägige Einsätze. In Großlagen greifen skalierbare Führungs- und Einsatzgrundsätze (u. a. FwDV 100). Kräfte werden in Abschnitten organisiert, Schicht- und Ablösepläne sichern Durchhaltefähigkeit; Verpflegung, Unterbringung und Technik-Support laufen in eigenen Logistikketten. Ein Muss ist heute die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) – für Betroffene ebenso wie für Einsatzkräfte – mit präventiven, begleitenden und nachsorgenden Angeboten.

Funktioniert das System – oder müssen wir lernen? Beides ist richtig. Das deutsche Miliz- und Ehrenamtsmodell sorgt für flächendeckende Präsenz und hohe Resilienz. Gleichzeitig braucht es kontinuierliche Pflege: Nachwuchsgewinnung, Vereinbarkeit, Digitalisierung, gemeinsame Übungen über Organisationsgrenzen hinweg und eine klare Priorisierung der Investitionen. Ein Blick nach außen liefert Impulse – etwa regelmäßige nationale Katastrophenübungen (Japan), ein starkes Milizsystem im Zivilschutz (Schweiz) oder konsequente Risikoaufklärung und Community-Resilience (Skandinavien). Viele dieser Ansätze sind bereits auf dem Weg; entscheidend wird sein, Bürokratie abzubauen, Freistellung verlässlich zu gestalten und Technik wie Ausbildung auf dem Stand der Lage zu halten.

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Fazit: Der Katastrophenschutz ist leistungsfähig, weil er auf einer „Bürgerwehr des Guten“ ruht – Menschen, die Tag und Nacht bereitstehen. Damit das so bleibt, braucht es drei Dinge: stabile Finanzierung mit Fokus auf Klima-, Strom- und Cyberrisiken; echte Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Familie; sowie eine moderne Führungs-, Warn- und Übungskultur, die aus Ereignissen wie dem Ahrtal die richtigen Lehren zieht. Gerade für Deutschland gilt: Vorsorge ist Teamarbeit – und sie beginnt bei den Ehrenamtlichen.

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