Wegen der anhaltenden Trockenheit verbietet das Landratsamt Biberach die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen. Die Regelung gilt vorerst von Freitag, 29. Mai 2026, bis einschließlich Montag, 29. Juni 2026.

Grund für die Allgemeinverfügung sind die stark gesunkenen Wasserstände im Landkreis. Viele Bäche und Flüsse führen derzeit nur noch wenig Wasser. Die Pegelstände haben nach Angaben des Landratsamts mittlerweile kritische Ausmaße erreicht.

Wasserstände im Landkreis Biberach kritisch

Bereits seit mehreren Wochen sinken die Wasserstände aufgrund der Wetterlage und der anhaltenden Trockenheit. Die niedrigen Pegel belasten die Gewässerökologie erheblich. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter den geringen Wasserständen und den steigenden Gewässertemperaturen. Eine baldige Entspannung ist nach derzeitiger Wetterprognose nicht absehbar.

Besonders kleine Bäche betroffen

Betroffen sind nicht nur größere Gewässer, sondern vor allem auch kleinere Bäche. Gerade kleinere Wasserläufe reagieren besonders empfindlich auf Trockenheit. Wenn sie nur noch wenig Wasser führen oder ganz austrocknen, drohen erhebliche ökologische Schäden. Auch Weiher und Seen sind betroffen. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kann es dort zu extremen Erwärmungen kommen.

Wasserentnahme mit Pumpen verboten

Das Landratsamt Biberach beschränkt deshalb den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet: Es ist verboten, Wasser zu eigenen Zwecken mit Pumpen aus einem Bach, Weiher oder See zu entnehmen. Erlaubt bleibt lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Verbot gilt ausdrücklich auch dann, wenn an einer bestimmten Entnahmestelle scheinbar noch ausreichend Wasser vorhanden ist.

Verbot gilt zunächst bis 29. Juni 2026

Die Allgemeinverfügung untersagt die Wasserentnahme zunächst bis einschließlich Montag, 29. Juni 2026. Sollte die Trockenheit darüber hinaus anhalten, kann die Verfügung verlängert werden. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Verbot empfindliche Folgen haben können. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Allgemeinverfügung online abrufbar

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamts Biberach veröffentlicht. Zu finden ist sie unter www.biberach.de in der Rubrik Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen.

Informationen zu Niedrigwasser und Wassermangel

Detaillierte Informationen zu Niedrigwasser und Wassermangel bietet das Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg, kurz NIZ, der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Das NIZ informiert bei niedrigen Pegelständen in Grund- und Oberflächengewässern. Dort finden Bürgerinnen und Bürger Angaben zu vergangenen, aktuellen und prognostizierten Wassermengen sowie zur Wasserqualität im Land. Außerdem veröffentlicht das NIZ aktuelle Lageberichte zur Situation in den Oberflächengewässern.