Durch die warmen Temperaturen wurde nahezu in ganz Baden-Württemberg der erste Schwärmflug des Buchdruckers beobachtet. Deswegen sind nun alle Waldbesitzenden gefordert. Die Kontrolle und Aufarbeitung von befallenen Bäumen muss ab sofort durchgeführt werden, um das Vermehrungspotential der weiteren Generationen dieses Jahr unbedingt einzudämmen.
Bis Montag, 30. Juni 2025 muss die Aufarbeitung und der Abtransport erfolgt sein. Dies teilt das Kreisforstamt im Rahmen eines “Forstaufsichtlichen Hinweises nach § 68 Landeswaldgesetz (LWaldG)“ (www.biberach.de/bekanntmachungen) mit. Ist das nicht möglich, ist das befallene Holz zu entrinden, in sonstiger geeigneter Form als Brutstätte unschädlich zu machen oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.
Die über den Winter angefallenen Windwürfe und durch Schneedruck gebrochenen Bäume stellen potentielle Vermehrungsstätten für den Borkenkäfer dar. Hier ist eine erhöhte Aufmerksamkeit der Waldbesitzenden geboten. Diese Bäume müssen entsprechend kontrolliert und zügig und vorrangig aufgearbeitet werden. Auch vom Käfer befallene Flächen aus dem letzten Jahr müssen erneut kontrolliert werden.
Das Kreisforstamt Biberach weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Waldbesitzende für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Sturmholz und Käferbefall selbst verantwortlich ist. Dieses gilt auch für die Pflicht zur Aufarbeitung der entsprechenden Hölzer. Darüber hinaus muss jeder Waldbesitzende dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Nachbargrundstücke ausgeht. Die Forstverwaltung und die örtlichen Forstrevierleitungen überwachen die Einhaltung dieser Regelungen und schreiten bei Verstößen ein.
Kennzeichen eines Käferbefalles sind vor allem:
- Braunes Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen, auf Spinnweben, am Stammfuß und auf der Bodenvegetation;
- Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm, vor allem am Kronenansatz;
- von Spechten abgeschlagene Rindenstücke;
- fahl-grün werdende bis vergilbende Nadeln.
Zur Vermeidung von größeren Schäden müssen Waldbesitzende ihre Waldbestände kontrollieren:
– am besten im zweiwöchentlichen Turnus;
– insbesondere ist auf Schneedruck und vom Sturm geworfenes Holz zu achten;
– zuerst sollte an den Südrändern von Käfernestern aus dem Vorjahr kontrolliert werden. Diese Bäume werden häufig zuerst befallen.
Nach der Kontrolle ist umgehend aufzuarbeiten:
– Das befallene Stammholz muss vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald entfernt werden. Ist das nicht möglich, ist es zu entrinden (nur sinnvoll, wenn Larven im „weißen“ Stadium) oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.
– Für den Holzverkauf soll die bereitgestellte Holzmenge mindestens 10 Festmeter betragen, besser sind 30 Festmeter. Vor Beginn der Arbeiten ist die Aushaltung des Holzes für den Holzverkauf mit dem örtlichen Revierleitenden abzustimmen.
Waldbesitzende, die die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen können, wenden sich zur Beratung bitte ebenso an die örtlich zuständigen Revierleitenden. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.biberach.de
Hinweis:
Von der Forstlichen Versuchsanstalt (FVA) gibt es einen neuen Flyer zum Thema Borkenkäfer, der sehr anschaulich darstellt, was als Waldbesitzender zu beachten ist. Er ist im Internet unter folgendem Link abrufbar: https://www.fva-bw.de/fileadmin/publikationen/sonstiges/2024_Borkenkaeferflyer.pdf