Auch der Ochsenhausener Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2024 die sogenannten Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer beschlossen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll demnach 310 und für die Grundsteuer A470 vom Hundert betragen. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 345 vom Hundert.
Bürgermeister Philipp Bürkle betonte, dass die Stadt sich nicht bereichern wolle. Man habe die Hausaufgaben gemacht und die Hebesätze so berechnet, dass die vielzitierte Aufkommensneutralität erreicht werde. Klar sei aber auch, dass die Stadt nur den „großen Topf“ steuern könne und nicht jeden Einzelfall. Konkret bedeute dies, dass es aufgrund der Gesetzesänderung für die einzelnen Bürger künftig teilweise erhebliche Unterschiede geben werde.
Hintergrund für den Beschluss ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hatte, dass die bisherige Verteilung der Grundsteuer nicht verfassungsgemäß sei. Deshalb wurde die Grundsteuer neu geregelt. Bund und Land haben dafür ein neues Modell entwickelt. Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren geregelt. Zunächst wird im Grundsteuerwertbescheid der Grundsteuerwert ermittelt. Dies geschieht vereinfacht ausgedrückt bei der Grundsteuer B, in dem die relevante Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert wird. Danach wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Dieses Ergebnis ist dann der sogenannte Grundsteuermessbetrag, der im Grundsteuermessbescheid jedem Eigentümer vom Finanzamt mitgeteilt wurde. Im dritten und letzten Schritt des Verfahrens wird der Grundsteuermessbetrag mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert. Daraus wird dann die konkrete Grundsteuer, die mit dem sogenannten Grundsteuerbescheid von der Gemeinde den Steuerzahlern zugeschickt wird.
Anhand von Beispielrechnungen zeigte Stadtkämmerer Ulrich Rettenmaier auf, wie sich das neue Berechnungsmodell auswirken kann. Während manche Grundstückseigentümer künftig mehr bezahlen müssen, wird es für andere auch deutlich günstiger. Einig war sich der Ochsenhausener Gemeinderat, dass die Summe, die die Stadt einnimmt, gleich bleiben soll. Um dies zu erreichen, mussten die Hebesätze an das neue Modell angepasst werden. Die festgelegten Hebesätze treten zum 1. Januar 2025 in Kraft, danach erhalten die Eigentümer auch ihre jeweiligen Steuerbescheide.