Fördermittel in Höhe von über 120 Millionen Euro fließen in den Landkreis Biberach

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In den Landkreis Biberach fließen über 120 Millionen Euro an Fördermitteln des Bundes zum Breitbandausbau in den Städten und Gemeinden. Durch eine gute und konstruktive Zusammenarbeit der Gemeinden mit Komm.Pakt.Net und der OEW Breitband GmbH konnten die meisten Anträge im Graue-Flecken-Förderprogramm gestellt werden, bevor das Förderprogramm am 17. Oktober 2022 durch den Bund plötzlich gestoppt wurde.

Die Befürchtungen, dass durch den unvorhergesehenen Stopp des Förderprogramms der Breitbandausbau zum Erliegen kommen könnte, werden damit im Landkreis Biberach nicht bestätigt.

„Über 120 Millionen Euro an Fördermitteln ist eine im Landkreis Biberach noch nie dagewesene Fördergeldsumme“, kommentiert Landrat Mario Glaser die erfreuliche Nachricht. „Mit diesem dringend notwendigen Geld kann der Breitbandausbau in den Städten und Gemeinden weiter vorangetrieben werden. Das brauchen wir und das ist gut so. Danken möchte ich den Abgeordneten aus dem Landkreis, die sich für die Städte und Gemeinden stark gemacht haben, sodass dieses positive Ergebnis mittlerweile zustande kam.“

Zwischenzeitlich hat die OEW Breitband GmbH den Bescheid über die vorläufige Bewilligung der zwei großen Förderanträge Ost und West erhalten. Damit kann der Breitbandausbau durch die OEW Breitband GmbH für die Kommunen Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Gutenzell-Hürbel, Maselheim, Ochsenhausen, Schwendi, Tannheim und Warthausen (OEW Förderantrag Ost) sowie Alleshausen, Bad Buchau, Dürnau, Ingoldingen, Kanzach, Oggelshausen, Riedlingen, Tiefenbach und Unlingen (OEW Förderantrag West) weiter vorangetrieben werden. Die OEW Breitband GmbH hat die entsprechenden Kofinanzierungsanträge beim Land Baden-Württemberg bereits gestellt.

Acht von dreizehn Kommunen des Landkreises, die ihre Förderanträge im Graue-Flecken-Programm selbst gestellt haben, nämlich Hochdorf, Kirchdorf an der Iller, Langenenslingen, Laupheim, Moosburg, Steinhausen an der Rottum und Wain, haben ebenfalls bereits die vorläufige Bewilligung vom Bund erhalten.

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