Baden-Württemberg | COVID-19: Änderung der infektionsschützenden Maßnahmen ab 29.03.2020

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Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, den 29. März 2020.

 

Wesentliche Regelungen der Corona-Verordnung im Kurzüberblick

Wir haben hier die wesentlichen Regelungen der Corona-Verordnung für Sie in einem Kurzüberblick zusammengestellt. Die Details entnehmen Sie bitte der Verordnung, die Sie unter diesem Kurzüberblick finden. Zudem finden Sie am Seitenende den Text der Verordnung auch noch in Englisch, Russisch, Polnisch, Türkisch und Italienisch.

 

Die wesentlichen Änderungen vom 28. März 2020

Corona-Verordnung der Landesregierung

Die Dritte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab Sonntag, den 29. März 2020.