CoronaVirus | Biberacher Landrat Dr. Heiko Schmid informiert die Städte und Gemeinden

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Foto: Landkreis Biberach/Riss

Am Dienstag, 03.03.2020, hat Landrat Dr. Heiko Schmid die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises über die aktuelle Lage zum Coronavirus informiert, um im Bedarfsfall in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden schnell und angemessen handeln zu können.

Weiterhin kein nachgewiesener Coronafall im Landkreis

Landrat Dr. Heiko Schmid berichtet, dass es im Landkreis Biberach nach wie vor keinen nachgewiesenen Coronafall gebe (Stand 3. März 2020, 12 Uhr). Es werden jedoch noch immer sehr viele Influenzafälle dem Kreisgesundheitsamt gemeldet.

Den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern versichert er: „Die Landkreisverwaltung bereitet sich umfassend vor, um im Bedarfsfall die erforderlichen Schritte einzuleiten. Im Landratsamt wurde ein ämterübergreifender „Stab“ eingerichtet, der in der letzten Woche erstmals getagt hat und künftig regelmäßig und nach Bedarf tagen wird.“

Auch die Städte und Gemeinden haben als Ortspolizeibehörden wichtige Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen. Die Kommunen sind in Absprache mit dem Kreisgesundheitsamt insbesondere für die Anordnung von Maßnahmen wie beispielsweise Quarantäne, Schließung von öffentlichen Einrichtungen oder Absage von Veranstaltungen zuständig. Falls nötig, übernehmen die Kommunen die Vermittlung entsprechender Hilfedienste für die Versorgung hilfebedürftiger Personen, beispielsweise bei Alleinstehende, in häuslicher Quarantäne und sind erster Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Die Kommunen wurden von Landrat Dr. Heiko Schmid aufgefordert, entsprechende Maßnahmen vor Ort zu planen. Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes, verdeutlicht, dass es Ziel der Anstrengungen ist, die Ausbreitung über einen möglichst langen Zeitraum zu strecken, damit die Gesundheitsversorgung für die erkrankten Personen mit einem schweren Krankheitsverlauf gesichert werden kann. Dies dient auch dem Gesundheitssystem insgesamt.

„In der heutigen Sitzung haben wir die Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis über die nötigen Schritte informiert, sodass sie für den Ernstfall gut vorbereitet sind.“, stellt Landrat Dr. Heiko Schmid nach der Informationsveranstaltung fest.

Ständiger Austausch

Das Kreisgesundheitsamt steht im ständigen Austausch mit dem Landesgesundheitsamt, den Rettungsdiensten, Kliniken und Ärzten, um angemessen und situationsgerecht Entscheidungen vorbereiten und treffen zu können. Maßgebend sind vor allem auch die Richtlinien des Robert Koch-Instituts, die fortlaufend aktualisiert werden.

Bei einem Nachweis des Coronavirus im Landkreis veranlasst das Gesundheitsamt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes alle erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen. Hierzu zählt beispielsweise betroffene Patienten zu isolieren, ihre Kontaktpersonen zu erfassen und zu untersuchen und Kontaktpersonen, die sich angesteckt haben könnten, unter häusliche Quarantäne zu setzen.

Aktuelle Hinweise und umfassende Informationen gibt es auf der Homepage des Landkreises Biberach unter www.biberach.de.

Hygienehinweise

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (zirka ein bis zwei Meter) nach Ansicht des Robert-Koch-Instituts auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.