Lkrs. Biberach | 30.05.2011 | 11-082
Es ist mittlerweile nicht mehr erlaubt, bei Jugendlichen unter 18 Jahren am Eingang den Personalausweis einzubehalten, um kontrollieren zu können, dass sie nach 24 Uhr nicht mehr auf der Veranstaltung sind. Die Veranstalter konnten somit nicht mehr überprüfen, ob Jugendlichen nach 24 Uhr noch im Saal oder Zelt sind. Dies brachte KOMM auf die Idee, einen PartyPass zu entwickeln. Der PartyPass, so Alfons Pfaff von der Präventionsstelle der Polizeidirektion Biberach, habe ein eigenes Design. Er könne im Internet herunter geladen werden. Zusammen mit dem Personalausweis werde er am Eingang vorgezeigt. Der PartyPass werde einbehalten. „Der Veranstalter bedankt sich kurz vor 24 Uhr bei den jugendlichen Festbesuchern und fordert sie auf, die Veranstaltung zu verlassen und ihren PartyPass abzuholen.“ Ein nicht rechtzeitig abgeholter PartyPass werde vom Veranstalter an das Bürgermeisteramt übergeben, das die Veranstaltung genehmigt hat. Es folge ein Gespräch mit den Eltern.
PartyPass als Vorbild für das Netzwerk
Der PartyPass soll auch als Vorbild für das Netzwerk „Gemeinsame Leitlinie für eine neue Festkultur“, in dem sich 14 Landkreise zusammengeschlossen haben und dem auch der Alb-Donau-Kreis als 15. Landkreis beigetreten ist. Das Netzwerk hat sich zum Ziel gesetzt, wie ehrenamtlich organisierte Feste zu unterstützen und sie zu gelingende Festen werden zu lassen.