Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Im VW-Skandal ist die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bereits Ende 2018 abgelaufen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag hervor. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.