Die Behörde hat jedoch die Möglichkeit, die Zuverlässigkeit von Bankeigentümern im Rahmen eines sogenannten Inhaberkontrollverfahrens zu prüfen. Wirecard ist im vergangenen Sommer zusammengebrochen, nachdem bekanntgeworden war, dass Umsätze und Barmittel in Milliardenhöhe in Wirklichkeit nie existierten. Die Kritik mehrerer Oppositionspolitiker an der Bafin-Entscheidung, Wirecard nicht als Finanzholding einzustufen, wies Röseler dagegen zurück. „Die Wirecard AG war keine Finanzholding“, sagte er. „Das setzt nämlich voraus, dass es sich bei den Töchtern nach bestimmten vorgegebenen Kriterien hauptsächlich um Finanzinstitute handelt. Dies war aber nicht der Fall auch bei einer weltweiten Betrachtung.“
Foto: BKA-Fahndungsfotos von Jan Marsalek, über dts Nachrichtenagentur