Am späten Samstagnachmittag, 01.11.2025 meldeten Zeugen drei Personen auf dem Gelände einer Autowerkstatt, die mit einer Art Luftgewehr umher schießen würden. Mehrere Streifen verlegten zur Einsatzörtlichkeit und trafen die Personen im Rahmen einer kurzen Fahndung an.
Bei der Kontrolle wurde eine Schrotflinte mit der Kennzeichnung „F im Fünfeck“ aufgefunden und sichergestellt. Zwar ist der Erwerb solcher Luftdruck-/Softairwaffen ab 18 Jahren erlaubt, das Führen ohne „kleinen Waffenschein“ sowie das Abfeuern im Freien stellt jedoch strafbares Verhalten dar.
Zudem fanden die Beamten beim 47-jährigen deutschen Besitzer der Waffe Rauschgift. Gegen den Mann wurde Anzeige erstattet. Die Polizei weist darauf hin, dass unerlaubter Umgang mit Waffen im öffentlichen Raum konsequent geahndet wird und bittet Zeuginnen und Zeugen, vergleichbare Beobachtungen umgehend zu melden.









