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Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat am Freitag, 20.03.2020, die Regierungsbezirke, Kreisverwaltungsbehörden und Gemeinden nochmals zum Thema „Weitergabe von Einsatzfotos der gemeindlichen Feuerwehren an die Presse“ ausführlich informiert. Dem Schreiben an die Verwaltungsbehörden lag ein sehr ausführlicher Beitrag der Bayerischen Feuerwehrzeitung „Brandwacht“ bei. Dieser befasst sich ausführlich mit der Pressearbeit an Einsatzstellen und stellt auch die Rechte und Pflichten der Fotografen und Journalisten dar.
Bayer. Staatsministerium des Innern, 20.03.2020
Brandwacht, Ausgabe 1/2020, Bayern
Feuerwehren & Pressearbeit | Landesfeuerwehrverband Bayern gibt Leitfaden heraus