Bayern – Automatisierte Kennzeichenerkennung in Bayern rechtmäßig
Bayerisches Innenministerium + 18.12.2012 + 12-2963
Automatisierte Kennzeichenerkennung in Bayern rechtmäßig - Innenminister Herrmann zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: "Hocheffektives und wichtiges Fahndungsinstrument zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität"
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die heutige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) in München zur Zulässigkeit der automatisierten Kennzeichenerkennung in Bayern begrüßt. So wurde die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 23. September 2009 zurückgewiesen, wonach die automatisierte Kennzeichenerkennung nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz rechtmäßig ist. "Jetzt hat auch das höchste bayerische Verwaltungsgericht bestätigt, dass wir in Bayern eine tragfähige Rechtsgrundlage für die automatisierte Kennzeichenerkennung haben", kommentierte Herrmann die Entscheidung. "Damit steht uns auch weiterhin ein hocheffektives und wichtiges Fahndungsinstrument zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zur Verfügung."



Perfide Abzocker locken immer mehr Verbraucher mit einer neuen Masche in die Falle: Die Anrufer geben sich als Anwälte, Mitarbeiter von Behörden, Gerichten oder als Verbraucherzentrale aus. Den ahnungslosen Bürgern wird etwa vorgegaukelt, sie seien in eine Gewinnspielfalle getappt und hätten 850 Euro Schulden. Der (angebliche) Verbraucherschützer könne aber helfen. Man müsse nur für 14 Monate ein Abo für eine Zeitschrift abschließen, dann wäre das geregelt. Es müssten nur noch die Kontodaten abgeglichen werden. "Wir müssen diesen immer dreister werdenden Telefonabzockern endlich das Handwerk legen", so Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Ich fordere deshalb die Einführung der so genannten Bestätigungslösung. Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir den Verbraucher noch effektiver gegen unerlaubte Telefonwerbung und unbeabsichtigte mündlich geschlossene Verträge am Telefon schützen!
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